Landkreis Aurich lockert Corona-Maßnahmen

Landkreis Aurich lockert Corona-Maßnahmen

Die Inzidenz ist im Landkreis Aurich dauerhaft unter 50 gesunken, damit sind nun auch Treffen mit zehn Personen aus maximal drei Haushalten möglich.

Aurich – Angesicht der zunehmend entspannten Corona-Lage können sich die Menschen im Landkreis Aurich ab diesem Montag über weitere Lockerungen freuen. Für persönliche Begegnungen, zum Ausgehen, Einkaufen sowie in Schule und Tourismus gibt es mehr Freiraum. Hygieneregeln, die Maskenpflicht in vielen Bereichen sowie auch Schnelltests sind aber weiterhin Bestandteil der Schutzvorschriften bis zum vollständigen Abflauen der Epidemie. Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 24. Juni.

TREFFEN DRINNEN ODER DRAUßEN: Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 dürfen sich im Landkreis zehn Personen aus maximal drei Haushalten treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu. Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis zu zehn Personen zulässig. Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen zulässig.

GRUNDREGEL MASKE: Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. In Bus und Bahn aber muss die Maske aufbleiben.

SCHULE/KITA: Alle Schulen und Kitas kehren in den Regelbetrieb zurück. Für viele Schüler bedeutet das das erste Wiedersehen in kompletter Klassenstärke seit mehr als fünf Monaten. Hygieneregeln und eine Maskenpflicht für Schüler in bestimmten Bereichen sowie die Testpflicht für Schüler und Personal bleiben erhalten. Bei einer Inzidenz oberhalb von 50 kehren die Schulen in den Wechselunterricht, das Szenario B, zurück.

EINZELHANDEL: Ist ohne Testpflicht, aber mit Maskenpflicht geöffnet. Liegt die Inzidenz über 35, wie aktuell, gibt es eine Zugangsbeschränkung. Sollte die Inzidenz wieder über 50 steigen, greift wieder eine Testpflicht.

GASTRONOMIE: Die Gastronomie kann drinnen und draußen öffnen. Die Testpflicht entfällt draußen bei einer Inzidenz unter 50. Drinnen gibt es bei einer Inzidenz über 35 eine Kapazitätsbeschränkung und eine Sperrstunde um 23 Uhr.

TOURISMUS: Hotels und andere Quartiere können bis zu 80 Prozent belegt werden, diese Begrenzung entfällt bei einer Inzidenz unter 35. In allen Fällen bleibt es bei Testpflichten für die Gäste.

THEATER, KONZERTHÄUSER, KINOS: Veranstaltungen drinnen und draußen sind möglich, mit Testpflicht und einer Sitzordnung im Schachbrettmuster, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht.

MUSEEN, GALERIEN, AUSSTELLUNGEN, GEDENKSTÄTTEN: Geöffnet ohne Testpflicht, aber derzeit noch noch mit einer 75-prozentigen Kapazitätsbegrenzung.

OUTDOORVERANSTALTUNGEN EINSCHLIEßLICH SPORT: Es sind maximal 250 Personen mit Testpflicht und Sitzplatz zugelassen. Liegt die Inzidenz unter 35, sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt, mit einer Genehmigung auch mehr.

GROßVERANSTALTUNGEN DRINNEN: Unterhalb einer Inzidenz von 35 sind mit Genehmigung auch Großveranstaltungen wie Konzerte oder Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen wieder möglich, ab einer Kapazität von 1700 Plätzen mit 30-prozentiger Auslastung.

FITNESSSTUDIOS: Mit negativem Test und bei Kontaktsport einer Begrenzung auf 30 Teilnehmer können die Studios wieder öffnen. Bei einer Inzidenz unter 35 reicht ein Hygienekonzept.

SCHWIMMEN: In Freibädern gibt es keine Testpflicht mehr. In Hallenbädern bleibt sie bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 für dort trainierende Kleingruppen bestehen. Freibäder öffnen bereits bei einer Inzidenz unter 100, Hallenbäder für das allgemeine Publikum erst unterhalb einer Inzidenz von 35.