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27. November 2020, 06:00 Uhr
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Maskenpflicht in der Fußgängerzone aufgehoben

Sieben-Tage-Inzidenz ist unter den Grenzwert 50 gesunken. In den Innenstädten von Norden, Aurich und Norderney darf auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.

Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone ist vorerst aufgehoben. Solange die Inzidenz unter der 50er-Marke bleibt, kann auf das Tragen des Schutzes verzichtet werden.

Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone ist vorerst aufgehoben. Solange die Inzidenz unter der 50er-Marke bleibt, kann auf das Tragen des Schutzes verzichtet werden. ©

Norden/HEI– Ab sofort kann in den Fußgängerzonen von Norden und Aurich sowie auf Norderney auf das Tragen der Alltagsmasken verzichtet werden. Der Landkreis Aurich hat gestern die Maskenpflicht in den Innenstädte sowie am Hafen in Norddeich und in Greetsiel aufgehoben. Der Grund ist eine positive Entwicklung bei den Corona-Neuinfektionen.

Der vom Landesgesundheitsamt festgestellte Inzidenzwert ist am Donnerstag auf 46,9 gesunken und liegt damit unter dem wichtigen Schwellenwert von 50. Die Inzidenz gibt die Neuinfektionen pro 100000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen an.

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Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen, tritt die Maskenpflicht nach Angaben des Landkreises erneut in Kraft. So sieht es die Corona-Verordnung des Landes vor. Künftig muss bei einem Inzidenzwert ab 50 jedoch nur in den Fußgängerzonen von Norden, Aurich und Norderney eine Maske getragen werden. Diese sind in der Allgemeinverfügung vom Donnerstag als Örtlichkeiten für eine Maskenpflicht festgelegt. Für Greetsiel, wo seit Mitte Oktober die Pflicht galt, und Norddeich wurde die Maskenpflicht dauerhaft aufgehoben. Auch wenn das Tragen einer Maske keine Pflicht mehr darstelle, so Kreissprecher Nikolai Neumayer, werde weiterhin dringend empfohlen, eine solche in den festgelegten Bereichen zu tragen.

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