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26. November 2020, 10:56 Uhr
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Zweitwohnungssteuer in der Diskussion

Zweitwohnungsbesitzer auf Norderney sollen künftig fünf Prozent mehr zahlen. Der Fachausschuss des Stadtrates spricht sich einstimmig für eine Anhebung aus.

Wer eine Zweitwohnung auf der Insel besitzt, muss künftig mehr Steuern zahlen.

Wer eine Zweitwohnung auf der Insel besitzt, muss künftig mehr Steuern zahlen. © Bettina Diercks

Norderney/BD – Die „Zweitwohnungssteuer“ rückte am Dienstag spontan auf die Tagesordnung des Finanzausschusses. Sei war bereits Thema bei der Finanzausschusssitzung im Februar, weil damals festgestellt wurde, dass die Stadt auf ein „strukturelles Fehl“ im Haushalt zusteuert. Laut Bürgermeister Frank Ulrichs (parteilos) handelt es sich dabei um einen Verlust von einer knappen halben Million. Auf Dauer könne die Stadt dieses Minus nicht ausgleichen und die Spielräume, auch bei der Gewerbesteuer, seien irgendwann ausgeschöpft, so Ulrichs am Dienstag. „Aufgrund der aktuellen Entwicklung als Folge der Corona-Pandemie wird die negative Prognose für das Jahr 2020 aller Voraussicht nach übertroffen, ohne in Aussicht gestellte Ausgleichszahlungen, deren Höhe noch nicht bekannt ist, berücksichtigen zu können“, ergänzt die Sitzungsvorlage seine Worte. Die Stadt habe seit der Kommunalisierung 2003 maßgeblich in die Infrastruktur investiert. Seit 2015, der letzten Erhöhung der Zweitwohnungssteuer, sei der Wohn- und Aufenthaltswert nochmals gestiegen.

Ulrichs: „Um langfristig handlungsfähig zu bleiben und die vielfältige Aufgaben, die wir vor der Brust haben, bewerkstelligen und auch Personal einstellen zu können, das nach wie vor bei uns im Hause fehlt, benötigen wir eine Basis.“ Da böte sich an, über eine Steuererhöhung nachzudenken. In der Zweitwohnungssteuer sieht die Stadt „durchaus noch Potenzial“. Errechnet wurden Mehreinnahmen von zirka 470000 Euro, wenn einer Erhöhung von 20 Prozent zugestimmt würde. Von den getätigten Investitionen und der verbesserten Infrastruktur würden gerade auch Zweitwohnungsbesitzer maßgeblich profitieren, was eine Steuererhöhung rechtfertigen würde. Gerade auch, weil es wieder der Klientel zugutekäme.

Bernhard Onnen (FWN) pflichtete dem Bürgermeister bei: „Wir haben uns die Steuererhöhung immer als Notnagel vorbehalten.“ Seiner Meinung nach sei die Zweitwohnungssteuer lange genug in Ruhe gelassen worden. Auf den Ostfriesischen Inseln werden Steuersätze zwischen zehn und 21 Prozent für die Berechnung dieser Steuer zugrunde gelegt.

Die sieben stimmberechtigten Ausschussmitglieder entschieden sich geschlossen für die Anhebung auf 20 Prozent.

Angehoben werden im kommenden Jahr außerdem die Straßenreinigungsgebühren. 2019 überstiegen die Kosten den Ansatz beziehungsweise die tatsächlich erzielten Einnahmen. Um eine Kostendeckung zu erzielen, zieht die Verwaltung für 2021 die Gebühren geringfügig an. Berechnet wird nach Straßenfrontlänge der Grundstücke auf volle Meter abgerundet. Die Stadt hat die Straßen nach Verschmutzungsgrad und Straßenbreite in Reinigungsklassen eingeteilt, nachzulesen auf der Internetseite der Verwaltung, www.stadt-norderney.de, unter Bürgerservice und dort unter Aufgaben. In der Reinigungsklasse eins (mindestens einmal die Woche) heißt das für 2021 zwölf Cent mehr, 3,11 Euro statt 2,99 Euro. In den weiteren Klassen erfolgt eine mehrfache Reinigung pro Woche, die dazu noch je Saison höher ausfällt. Entsprechend hoch fallen die Reinigungsgebühren und jetzt die Erhöhung aus: 19 Cent in Klasse zwei mehr in Klasse sechs um 72 Cent auf 19,16 Euro rauf.

Geringfügig gesenkt werden für 2021 die jährlichen Abwassergebühren von 2,07 Euro auf 2,02 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser sowie die Beseitigung des Niederschlagswassers von 80 Cent auf 75 Cent je Quadratmeter bebaute und befestigte Fläche. Bei letztem Punkt wurde nachgefragt und darüber diskutiert, wie häufig überprüft würde, mit wie viel Quadratmeter die Grundstücke versiegelt sind. Beschlossen wurde, sich dem Thema anzunehmen und eine regelmäßige Feststellung über die aktuell versiegelten Flächen herbeizuführen, zum Beispiel in einem Fünf-Jahres-Rhythmus. Die geänderten Gebührensätze wurden einstimmig auf den Weg gebracht.

Eine Unterdeckung in Höhe von 676769 Euro weist der Jahresabschluss 2019 beim Gästebeitrag aus. Rein rechnerisch müsste er angehoben werden (4,20 Euro statt vier Euro für die Tageskarte). Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der derzeitigen Situation den bestehenden Satz für 2021 beizubehalten: Vier Euro für Erwachsene, zwei Euro für Kinder und 3,20 Euro für Tagesgäste in der Hauptsaison. Ulrichs brachte die Bitte von Kurdirektor Wilhelm Loth in die Sitzung ein, den Jahresgästebeitrag von 28 auf 30 Tage zu verlängern, da sich das rein rechnerische einfacher darstellen lasse.

Die Haushaltsjahre 2014 und 2015 sind abgeschlossen und geprüft. Dienstag wurde über die Ergebnisverwendung abgestimmt. Beide Jahre schließen positiv ab, 2014 im Gesamtergebnis mit gut 1,2 Millionen und 2015 mit 1,74 Millionen Euro. Beide Jahresüberschüsse der ordentlichen Ergebnisse werden der ordentlichen Überschussrücklage zugeführt. Der Jahresfehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in 2014 in Höhe von Minus 158165 Euro wird durch vorhandene Rücklagen gedeckt. Der Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis 2015 in Höhe von 222474 Euro wird der entsprechenden Rücklage zugeführt. Dem Bürgermeister wurde einstimmig uneingeschränkt Entlastung erteilt.

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